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Wir vertreten Sie im
Pflichtmandat oder nach dem für alle Rechtsanwälte gültigen
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (in
alten Mandaten bis 30.6.2004 noch
BRAGO).
Natürlich können die
Kosten auch über eine gültige Rechtsschutzversicherung abgewickelt
werden.
In besonderen Fällen
kann eine persönliche Honorarabsprache gemäß dem Aufwand des Mandats
erfolgen.
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